Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg über die Herstellung von Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 9 der allgemeinen Wasserversorgungssatzung sowie § 17 der allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg.
Die Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bereich des Baugebietes „Gewerbepark Teil I“ in der Stadt Bad Marienberg sind seit dem 16.07.2023 betriebsbereit. Folgende Grundstücke können ab diesem Zeitpunkt an die Leitungen angeschlossenen werden:
Gemarkung Bad Marienberg,
Flur | Flurstück Nr. | Grundstückslage |
3 3 3 3 3 3 | 216 214 221 211 224 225 | Werner-von-Siemens-Ring 1 Werner-von-Siemens-Ring 2 Werner-von-Siemens-Ring 3 Werner-von-Siemens-Ring 4 Werner-von-Siemens-Ring 5 Werner-von-Siemens-Ring 7 |
Ein Anschluss der Grundstücke darf nur mit Genehmigung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg erfolgen. Die entsprechenden Anträge sind mindestens zwei Monate vor der beabsichtigten Herstellung der Anschlüsse zu stellen.
Mit der Inbetriebnahme der Straßenleitungen ist für alle Grundstücke, die an diese Leitungen angeschlossen werden können, unabhängig von deren tatsächlicher Nutzung, die Pflicht zur Zahlung einmaliger und wiederkehrender Beiträge entstanden. Die endgültige Abrechnung der einmaligen Beiträge erfolgt in Kürze.
Bad Marienberg, 10.08.2023
Verbandsgemeindewerke
Sabine Schlosser
Werkleiterin