Herstellung von Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 9 der allgemeinen Wasserversorgungssatzung sowie § 17 der allgemeinen Entwässerungssatzung

Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg über die Herstellung von Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 9 der allgemeinen Wasserversorgungssatzung sowie § 17 der allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg

Die Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bereich des Baugebietes „Aremberg II“, 2. BA in der Stadt Bad Marienberg, Ortsteil Langenbach, sind mit

Wegfall der Veränderungssperre durch die Stadt Bad Marienberg, ab dem 14.11.2023 betriebsbereit. Folgende Grundstücke können ab diesem Zeitpunkt an die Leitungen angeschlossenen werden:

Gemarkung Langenbach b. Bad Marienberg,

Flur

Flurstück Nr.

Grundstückslage

21

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255

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253

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260

249

262

264

265

266

267

268

270

Adolf-Reichwein-Str. 1

Adolf-Reichwein-Str. 2

Adolf-Reichwein-Str. 5

Adolf-Reichwein-Str. 6

Adolf-Reichwein-Str. 8

Adolf-Reichwein-Str. 11

Adolf-Reichwein-Str. 12

Adolf-Reichwein-Str. 14

Adolf-Reichwein-Str. 16

Adolf-Reichwein-Str. 18

Adolf-Reichwein-Str. 20

Adolf-Reichwein-Str. 22

Adolf-Reichwein-Str. 24

Ein Anschluss der Grundstücke darf nur mit Genehmigung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg erfolgen. Die entsprechenden Anträge sind mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Herstellung der Anschlüsse zu stellen.

Mit der Inbetriebnahme der Straßenleitungen ist für alle Grundstücke, die an diese Leitungen angeschlossen werden können, unabhängig von deren tatsächlicher Nutzung, die Pflicht zur Zahlung einmaliger und wiederkehrender Beiträge entstanden. Die endgültige Abrechnung der einmaligen Beiträge erfolgt in Kürze.

 

Bad Marienberg, 10.11.2023

Verbandsgemeindewerke
Sabine Schlosser
Werkleiterin

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