Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg über die Herstellung von Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 9 der allgemeinen Wasserversorgungssatzung sowie § 17 der allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Die Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bereich des Baugebietes „Aremberg II“, 2. BA in der Stadt Bad Marienberg, Ortsteil Langenbach, sind mit
Wegfall der Veränderungssperre durch die Stadt Bad Marienberg, ab dem 14.11.2023 betriebsbereit. Folgende Grundstücke können ab diesem Zeitpunkt an die Leitungen angeschlossenen werden:
Gemarkung Langenbach b. Bad Marienberg,
Flur | Flurstück Nr. | Grundstückslage |
21 21 21 21 21 21 21 21 21 21 21 21 21 | 255 257 253 259 260 249 262 264 265 266 267 268 270 | Adolf-Reichwein-Str. 1 Adolf-Reichwein-Str. 2 Adolf-Reichwein-Str. 5 Adolf-Reichwein-Str. 6 Adolf-Reichwein-Str. 8 Adolf-Reichwein-Str. 11 Adolf-Reichwein-Str. 12 Adolf-Reichwein-Str. 14 Adolf-Reichwein-Str. 16 Adolf-Reichwein-Str. 18 Adolf-Reichwein-Str. 20 Adolf-Reichwein-Str. 22 Adolf-Reichwein-Str. 24 |
Ein Anschluss der Grundstücke darf nur mit Genehmigung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg erfolgen. Die entsprechenden Anträge sind mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Herstellung der Anschlüsse zu stellen.
Mit der Inbetriebnahme der Straßenleitungen ist für alle Grundstücke, die an diese Leitungen angeschlossen werden können, unabhängig von deren tatsächlicher Nutzung, die Pflicht zur Zahlung einmaliger und wiederkehrender Beiträge entstanden. Die endgültige Abrechnung der einmaligen Beiträge erfolgt in Kürze.
Bad Marienberg, 10.11.2023
Verbandsgemeindewerke
Sabine Schlosser
Werkleiterin