Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg nach § 97 Abs. I Gemeindeordnung (GemO)


Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan wurde erstellt.

  1. Der Entwurf liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, Zimmer 306, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bad Marienberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg zu richten. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Verbandsgemeinde Bad Marienberg, 13.09.2024

Andreas Heidrich
Bürgermeister

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