Haushaltssatzung des Zweckverbandes Stegskopf für das Jahr 2024


Die Verbandsversammlung hat am 21.03.2024 auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

  1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

10.100

Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.100

Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf

0

Euro

 2. im Finanzhaushalt

     Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

0

Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

Euro

     Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

Euro

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0

Euro

verzinste Kredite auf

0

Euro

zusammen auf

0

Euro.

§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

- entfällt -

§ 6
Steuersätze


- entfällt -

§ 7
Gebühren und Beiträge

- entfällt -

§ 8
Umlagen

Der Zweckverband erhebt von seinen Mitgliedern eine Umlage entsprechend der Verbandsordnung.  Maßstab ist die Beteiligung der Verbandsmitglieder mit folgenden Anteilsverhältnissen:

Gemeinde

Anteil

Vorauss. Umlage 2024

Ortsgemeinde Derschen

21,4

v. H.

1.626,40 Euro

Ortsgemeinde Friedewald

13,9

v. H.

1.056,40 Euro

Ortsgemeinde Hof

11,7

v. H.

889,20 Euro

Ortsgemeinde Langenbach b. K.

10,6

v. H.

805,60 Euro

Ortsgemeinde Liebenscheid

0,4

v. H.

30,40 Euro

Ortsgemeinde Nisterberg

14,6

v. H.

1.109,60 Euro

Ortsgemeinde Stein-Neukirch

27,4

v. H.

2.082,40 Euro

Entsteht ein Überschuss, wird dieser nach den gleichen Anteilsverhältnissen verteilt.

§ 9
Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

0

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

0

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

0

Euro.

§ 10
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 Euro überschritten sind.

§ 11
Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 12
Altersteilzeit

- entfällt -

§ 13
Leistungszulagen

- entfällt -

§ 14
Weitere Bestimmungen

- entfällt -

Daaden, 07.06.2024

Zweckverband Stegskopf

gez. Helmut Stühn
Verbandsvorsteher

Hinweis:

  1. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
  2. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.04.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

  3. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 01.07.2024 bis Freitag, 12.07.2024 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.
  4. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Daaden, 07.06.2024

Zweckverband Stegskopf

gez. Helmut Stühn
Verbandsvorsteher

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