Die Verbandsversammlung hat am 21.03.2024 auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
- im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.100 | Euro |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 10.100 | Euro |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | 0 | Euro |
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 | Euro |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | Euro |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | Euro |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | Euro |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 | Euro |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf | 0 | Euro |
verzinste Kredite auf | 0 | Euro |
zusammen auf | 0 | Euro. |
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0,00 Euro.
§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
- entfällt -
§ 6
Steuersätze
- entfällt -
§ 7
Gebühren und Beiträge
- entfällt -
§ 8
Umlagen
Der Zweckverband erhebt von seinen Mitgliedern eine Umlage entsprechend der Verbandsordnung. Maßstab ist die Beteiligung der Verbandsmitglieder mit folgenden Anteilsverhältnissen:
Gemeinde | Anteil | Vorauss. Umlage 2024 | |
Ortsgemeinde Derschen | 21,4 | v. H. | 1.626,40 Euro |
Ortsgemeinde Friedewald | 13,9 | v. H. | 1.056,40 Euro |
Ortsgemeinde Hof | 11,7 | v. H. | 889,20 Euro |
Ortsgemeinde Langenbach b. K. | 10,6 | v. H. | 805,60 Euro |
Ortsgemeinde Liebenscheid | 0,4 | v. H. | 30,40 Euro |
Ortsgemeinde Nisterberg | 14,6 | v. H. | 1.109,60 Euro |
Ortsgemeinde Stein-Neukirch | 27,4 | v. H. | 2.082,40 Euro |
Entsteht ein Überschuss, wird dieser nach den gleichen Anteilsverhältnissen verteilt.
§ 9
Eigenkapital
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 0 | Euro |
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 0 | Euro |
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 0 | Euro. |
§ 10
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 Euro überschritten sind.
§ 11
Wertgrenze für Investitionen
Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 12
Altersteilzeit
- entfällt -
§ 13
Leistungszulagen
- entfällt -
§ 14
Weitere Bestimmungen
- entfällt -
Daaden, 07.06.2024
Zweckverband Stegskopf
gez. Helmut Stühn
Verbandsvorsteher
Hinweis:
- Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
- Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.04.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
- Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 01.07.2024 bis Freitag, 12.07.2024 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.
- Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Daaden, 07.06.2024
Zweckverband Stegskopf
gez. Helmut Stühn
Verbandsvorsteher