1. Nachtragshaushaltssatzung


Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 

gegenüber
bisher
Euro

verändert
um
Euro

nunmehr
festgesetzt
auf Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

15.494.580

0

15.494.580

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

15.244.640

210.000

15.454.640

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

249.940

0

39.940

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.235.530

-210.000

1.025.530

 

 

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

4.439.470

396.360

4.835.830

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

9.114.900

400.000

9.514.900

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-4.675.430

-3.640

-4.679.070

 

 

 

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.439.900

213.640

3.653.540


§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird unverändert festgesetzt auf

 

3.100.000 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird unverändert festgesetzt auf

0 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt

 

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Wasserwerk

von bisher      857.000 Euro auf

    490.000 Euro

Klärwerk

von bisher   1.105.000 Euro auf

    908.950 Euro

zusammen

von bisher   1.962.000 Euro auf

 1.398.950 Euro

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Wasserwerk

von bisher   0 Euro auf

0 Euro

Klärwerk

von bisher   0 Euro auf

0 Euro

zusammen

von bisher   0Euro auf

0 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

 

Wasserwerk

von bisher   0 Euro auf

0 Euro

darunter:

 

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden
müssen

 

 

von bisher      0 Euro auf

 

 

 

0 Euro

Klärwerk

von bisher   0 Euro auf

0 Euro

darunter:

 

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden
müssen

 

 

von bisher   0 Euro auf

 

 

 

0 Euro

zusammen

von bisher   0 Euro auf

0 Euro

darunter:

 

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden
müssen

 

 

von bisher   0 Euro auf

 

 

 0 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 31.988.700,43 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 32.238.640,43 Euro und zum 31.12.2024 32.435.930,43 Euro.

§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze wird nicht verändert.

§ 9 Altersteilzeit

Altersteilzeit für tariflich Beschäftigte wurde in einem Fall erteilt.

§ 10 Leistungszahlungen

Leistungszahlungen erfolgen derzeit nicht

 

Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

 

Verbandsgemeindeverwaltung

Bad Marienberg, 06.11.2024

 

                                                                                   (Siegel)

 

Andreas Heidrich

Bürgermeister

 

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.11.2024 bis 26.11.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.

 

 

Bad Marienberg, 06.11.2024

 

                                                                                               (Siegel)

 

Andreas Heidrich

Bürgermeister

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.