Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber | verändert | nunmehr |
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge | 15.494.580 | 0 | 15.494.580 |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 15.244.640 | 210.000 | 15.454.640 |
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 249.940 | 0 | 39.940 |
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.235.530 | -210.000 | 1.025.530 |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.439.470 | 396.360 | 4.835.830 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 9.114.900 | 400.000 | 9.514.900 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -4.675.430 | -3.640 | -4.679.070 |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 3.439.900 | 213.640 | 3.653.540 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird unverändert festgesetzt auf |
3.100.000 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird unverändert festgesetzt auf | 0 Euro |
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | ||
Wasserwerk | von bisher 857.000 Euro auf | 490.000 Euro |
Klärwerk | von bisher 1.105.000 Euro auf | 908.950 Euro |
zusammen | von bisher 1.962.000 Euro auf | 1.398.950 Euro |
2. Kredite zur Liquiditätssicherung |
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Wasserwerk | von bisher 0 Euro auf | 0 Euro |
Klärwerk | von bisher 0 Euro auf | 0 Euro |
zusammen | von bisher 0Euro auf | 0 Euro |
3. Verpflichtungsermächtigungen |
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Wasserwerk | von bisher 0 Euro auf | 0 Euro |
darunter: |
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Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich |
von bisher 0 Euro auf |
0 Euro |
Klärwerk | von bisher 0 Euro auf | 0 Euro |
darunter: |
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Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich |
von bisher 0 Euro auf |
0 Euro |
zusammen | von bisher 0 Euro auf | 0 Euro |
darunter: |
| |
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich |
von bisher 0 Euro auf |
0 Euro |
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 31.988.700,43 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 32.238.640,43 Euro und zum 31.12.2024 32.435.930,43 Euro.
§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Die bisherige Wertgrenze wird nicht verändert.
§ 9 Altersteilzeit
Altersteilzeit für tariflich Beschäftigte wurde in einem Fall erteilt.
§ 10 Leistungszahlungen
Leistungszahlungen erfolgen derzeit nicht
Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Marienberg, 06.11.2024
(Siegel)
Andreas Heidrich
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.11.2024 bis 26.11.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.
Bad Marienberg, 06.11.2024
(Siegel)
Andreas Heidrich
Bürgermeister