Bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters
wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 1. Januar 2026 zu besetzen. Der Stelleninhaber tritt am 31. Dezember 2025 in den Ruhestand.
Zur Verbandsgemeinde Bad Marienberg gehören die Stadt Bad Marienberg und 17 weitere Ortsgemeinden mit insgesamt rund 19.500 Einwohnern. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist die Stadt Bad Marienberg.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 04. Mai 2025 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Bad Marienberg für eine Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, dem 18. Mai 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl (04. Mai 2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur/zum hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt derzeit den Besoldungsgruppen B 2/B 3 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am Montag, dem 17. März 2025, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag (24. Februar 2025) vor der Wahl in der Wochenzeitung “Wäller Blättchen“ der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und im Internet unter - https://www.bad-marienberg.de/bekanntmachungen - öffentlich bekannt macht.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung die politischen Parteien und/oder Wählergruppen des Verbandsgemeinderats über den Eingang der Bewerbung informiert und ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingegangenen Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis 17. Februar 2025 (keine Ausschlussfrist) erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg
Kennwort: Bürgermeisterwahl
Kirburger Straße 4
56470 Bad Marienberg