Hier finden Sie die aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen in der Bauleitplanung

Öffentlichkeitsbeteiligungen

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen 


Stadt Bad Marienberg

8. Änderung des Bebauungsplanes "Jahnstraße":

Der Stadtrat Bad Marienberg befasste sich in seiner Sitzung vom 22.04.2024 mit der vorliegenden „Schalltechnischen Untersuchung - Geräuscheinwirkung durch Gewerbe und Straßenverkehr im Plangebiet Jahnstraße 1“. Der Stadtrat erkannte die im Wesentlichen auf der Grundlage des Schallgutachtens überarbeiteten Entwurfsunterlagen der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Jahnstraße“ an. Der Rat entschied, auf der Grundlage des geänderten Bebauungsplanentwurfes die förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Der Entwurf der projektbezogenen Bebauungsplanänderung sieht ein urbanes Gebiet (MU) im Sinne des § 6a Baunutzungsverordnung für das Anwesen Jahnstraße 1 (ehemalige AOK-Verwaltung) in Bad Marienberg vor.  Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,2 ha. Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgenommen. Auf die Angabe der im vorliegenden Fall verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen wird im beschleunigten Verfahren verzichtet (§ 13a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Die aktuellen Planunterlagen der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Jahnstraße“ in der Entwurfsfassung umfassen folgende Unterlagen: 

A) Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung

    • Planzeichnung

    • Textteil mit Textfestsetzungen, Begründung, Hinweisen und Empfehlungen

B) ergänzende fachliche Untersuchungen und Gutachten

    • Ergebnisse der Schallimmissionsprognose, Bericht 240222-V01 „Ermittlung von Geräuschimmissionen durch Verkehr und  

      Gewerbe im Plangebiet des Bebauungsplanes Jahnstraße 1“ vom 07.03.2024

Die bezeichneten Planunterlagen der Entwurfsfassung werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 nachfolgend veröffentlicht. Soweit in diesem Bebauungsplan auf technische Regelwerke, wie VDI Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art, Bezug genommen wird, können diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die bezeichneten Planunterlagen in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf. 

Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:

Bekanntmachung:

Planunterlagen:

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Ortsgemeinde Hahn

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Flur 1, 2 

und 8":

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn bei Marienberg hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beraten und entschieden. Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Flur 1, 2 und 8“ wurde daraufhin entsprechend angepasst und wird nun in dieser Fassung im Internet veröffentlicht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

Hintergrund der 2. Änderung ist die Erweiterung des Plangebietes um ein Außenbereichsgrundstück für die Wohnbebauung. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand, nördlich des Mühlenwegs, welcher der Erschließung dient. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,1 ha.

Die aktuellen Planunterlagen der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Flur 1, 2 und 8“ bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht mit integrierter Grünordnung und einem geotechnischen Untersuchungsbericht, werden zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom vom 03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024 im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlich-keitsbeteiligungen/ veröffentlicht. Soweit in diesem Bebauungsplan auf technische Regelwerke, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art, Bezug genommen wird, können diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienstzeiten. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf.

Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:

Bekanntmachung:

Planunterlagen:

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:


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Ortsgemeinde Nisterau

Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Dorfwies“:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nisterau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „In der Dorfwies“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufzustellen. In der Sitzung vom 07.05.2024 erkannte der Rat den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes an und beschloss weiterhin, die Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan „In der Dorfwies“ bildet die Grundlage zur Schaffung eines Gewerbegebietes (GE) im Sinne der Baunutzungsverordnung zur Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am Ortsrand der Gemarkung Pfuhl und grenzt im Norden an ein bereits vorhandenes, südlich der Wiesenstraße gelegenes Firmengelände an. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 1,95 ha.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „In der Dorfwies“ besteht aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung und dem Fachbeitrag Naturschutz. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn erörtern. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Feiertag „Fronleichnam“ (30.05.2024) in den Zeitraum der öffentlichen Auslegung fällt. An diesem Tag ist die Verbandsgemeindeverwaltung nicht geöffnet.

Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:

Bekanntmachung:

Planunterlagen:


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Ortsgemeinde Norken

Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Weissen Berg":

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 19.04.2024. Der Bebauungsplan „Am Weissen Berg“ wurde bisher im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 ist § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) mit Unionsrecht unvereinbar und somit nicht anwendbar. Der Gemeinderat beschloss daraufhin in seiner Sitzung vom 05.10.2023, den Bebauungsplan „Am Weissen Berg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufzustellen.

Der Bebauungsplan „Am Weissen Berg“ bildet die Grundlage für die Schaffung von etwa 7 neuen Bauplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am nördlichen Ortsrand und grenzt an die Straße „Am Weissen Berg“ an, welche der Erschließung dient.  Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,7 ha.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Weissen Berg“ besteht aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn erörtern. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Feiertag „Fronleichnam“ (30.05.2024) in den Zeitraum der öffentlichen Auslegung fällt. An diesem Tag ist die Verbandsgemeindeverwaltung nicht geöffnet.

Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:

Bekanntmachung:

Planunterlagen:


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Ortsgemeinde Unnau

Aufstellung des Bebauungsplanes "Schullandheim":

Der Gemeinderat Unnau beschloss in seiner Sitzung vom 09.05.2023, einen projektbezogenen Bebauungsplan für das Anwesen des ehemaligen Schullandheims (Brunnenstraße 16) aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Schullandheim“.

 Der Gemeinderat erkannte am 23.04.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes an. Auf der Grundlage der aktuellen Planunterlagen werden nun die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan „Schullandheim“ bildet die Grundlage für die Nachnutzung des ehemaligen Schullandheims zu Wohnzwecken. Es wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Anwesens Brunnenstraße 16 (Gemarkung Unnau, Flur 11, Flurstück 3189/3). Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,75 ha.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Schullandheim“ besteht aus der Begründung, den Textfestsetzungen und dem Planteil. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaigen Planungsalternativen unterrichten kann, werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis einschließlich 28.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn erörtern. 

Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:

Bekanntmachung:

Planunterlagen:


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