Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen
Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinter dem Hölzchen":
Der Bebauungsplan „Hinter dem Hölzchen“ wurde bisher im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 ist § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) mit Unionsrecht unvereinbar und somit nicht anwendbar. Der Gemeinderat beschloss daraufhin in seiner Sitzung vom 03.11.2023, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Hölzchen“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufzustellen. In der Sitzung vom 20.09.2024 erkannte der Rat den vorliegenden Bebauungsplanentwurf an und bestimmte, dass die frühzeitigen Beteiligungen durchzuführen sind.
Der Bebauungsplan bildet die Grundlage zur Schaffung von neuen Bauplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand zwischen dem „Bahnhofsweg“ und den Straßen „Breite Bitz“ und „Vor den Eichen“.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hinter dem Hölzchen“ besteht aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung, dem Ausnahmeantrag vom Biotopschutz gemäß § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) vom 31.07.2023 (genehmigt durch Bescheid vom 16.08.2023) und einem Plan der Ausgleichsflächen. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaigen Planungsalternativen unterrichten kann, werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in erörtern.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
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Ortsgemeinde Unnau
Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Unnau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.08.2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Solarpark Unnau“ aufzustellen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Mit dem Bebauungsplan sollen die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Entsprechend sieht der Entwurf des Bebauungsplanes vor, das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“ liegt im Norden der Gemarkung Unnau im Bereich „Im Streitland“, westlich der Parkflächen für Freibad und Concordiahalle.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Unnau“ besteht aus der Begründung, den Textfestsetzungen und der Planzeichnung. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaigen Planungsalternativen unterrichten kann, werden in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn erörtern.
Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Feiertag „Allerheiligen“ (01.11.2024) in den Zeitraum der öffentlichen Auslegung fällt. An diesem Tag ist die Verbandsgemeindeverwaltung nicht geöffnet.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
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Ortsgemeinde Unnau
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schullandheim“:
Der Gemeinderat Unnau würdigte in seiner Sitzung vom 13.08.2024 die im Zuge der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen und erkannte im Anschluss den Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Fassung für die förmlichen Beteiligungen an.
Der Entwurf des projektbezogenen Bebauungsplanes „Schullandheim“ sieht im Wesentlichen ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung, private Grünflächen und Flächen für Wald vor. Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Anwesens Brunnenstraße 16 (Gemarkung Unnau, Flur 11, Flurstück 3189/3). Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,75 ha.
Die aktuellen Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schullandheim“ in der Entwurfsfassung umfassen folgende Unterlagen:
Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung
- Planzeichnung
- Textfestsetzungen
- Begründung und Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz
Die bezeichneten Planunterlagen der Entwurfsfassung werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ veröffentlicht. Soweit in diesem Bebauungsplan auf technische Regelwerke, wie VDI Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art, Bezug genommen wird, können diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die bezeichneten Planunterlagen in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bad-marienberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Unter den im vorliegenden Fall verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen ist zunächst der Umweltbericht zu nennen. Nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in der die Auswirkungen des städtebaulichen Vorhabens auf die Umwelt beschrieben, bewertet und Konsequenzen für die Planung aufgezeigt werden. Die Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten Belange zusammengefasst.
Weiterhin sind zu den nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen umweltbezogene Informationen verfügbar:
- Schutzgut Boden:
Vorhandensein von Altlastenverdachtsflächen - Schutzgut Wasser:
Wasserschutzgebiete nicht betroffen, Umgang mit Niederschlagswasser,
Erschließung Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung - Schutzgut Mensch und Gesundheit:
- potentieller Überflutungsbereich bei Starkregen
- Vorhaltung einer Mindestlöschwassermenge
- erloschene Bergwerksfelder, keine Altbergbaudokumentation, Baugrund und
Bodenarbeiten
- Mindestsicherheitsabstände zu Stromversorgungsanlagen
- Sicherheitsabstände zu Wald, Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers
- Erfordernisse zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundesimmissionsschutzgesetzes, schalltechnische Beurteilung Straßenlärm - Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Verdacht auf archäologische Fundstellen
Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Unnau, 10.10.2024
Iris Wagner, Ortsbürgermeisterin
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
Umweltbezogene Informationen:
- Stellungnahme - Landesamt für Geologie und Bergbau
- Stellungnahme - Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
- Stellungnahme - Energienetze Mittelrhein
- Stellungnahme - Forstamt Rennerod
- Stellungnahme - Verbandsgemeindewerke
- Stellungnahme - Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP
- Stellungnahme - Landesbetrieb Mobilität Diez