Schiedsamt der Verbandsgemeinde
Wer übt dieses Amt wo aus?
Die Schiedsperson ist Ehrenbeamtin / Ehrenbeamter des Landes, die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann finden Sie in jeder Verbandsgemeinde, verbandsfreien Gemeinde, großen kreisangehörigen Stadt und kreisfreien Stadt.
In welchen Angelegenheiten wird die Schiedsperson tätig?
Für den in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen vorgerichtlichen Güteversuch in den sogenannten Privatklagesachen bei Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses, aber auch auf freiwilliger Basis in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten zu entscheiden wären.
In nachbarrechtlichen Streitigkeiten und Streitigkeiten über Ansprüche hinsichtlich der Verletzung der persönlichen Ehre wird für Rheinland-Pfalz im Landesschlichtungsgesetz bestimmt, dass erst nach Durchführung des Schlichtungsverfahrens eine Klageerhebung zulässig ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.
Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Artur Schneider
Unter den Stöcken 6
Stellvertretender Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Markus Schell
Aufm Kirchstück 7