Am Sonntag, dem 4. Mai 2025, wird die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
I.
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.
Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.
II.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis
Freitag, den 2. Mai 2025, 18.00 Uhr,
einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.
III.
Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Wohnorts aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am
Sonntag, dem 18. Mai 2025, von 8.00 bis 18.00 Uhr,
eine Stichwahl statt.
IV.
Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Bad Marienberg, den 11. April 2025
Andreas Heidrich
Verbandsgemeindewahlleiter